Faktencheck: Bund initiiert, das Land setzt vor Ort um
Wahlkreis Schwetzingen. Mit Verwunderung nimmt der Landtagsabgeordnete Andreas Sturm (CDU) den Leserbrief (Schwetzinger Zeitung vom 26. April 2025) von Sigrid Schüller, Sprecherin des Grünen-Kreisverbands Kurpfalz-Hardt, zur Kenntnis, in dem sie die unzutreffende Behauptung aufstellt, die CDU in Baden-Württemberg stelle sich als Initiatorin des Bundesprogramms „Startchancen“ dar.
Sturm, auch bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag, stellt hierzu klar:
„Bildung, insbesondere die Ausgestaltung von vom Bund initiierten Förderprogrammen wie dem Startchancenprogramm, ist bekanntlich Ländersache. Der Bund initiiert, das Land muss vor Ort umsetzen. In einem Zeitraum von zehn Jahren werden ca. 2,6 Milliarden Euro in unsere Schulen investiert, das Land zahlt mit rund 1,3 Milliarden Euro die Hälfte.“
Die grün-schwarze Landesregierung habe ein Umsetzungskonzept erarbeitet, das seitens der CDU-Landtagsfraktion von Volker Schebesta MdL (Staatssekretär im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport) und Sturm in seiner Funktion als bildungspolitischer Sprecher verhandelt worden sei.
„Ich bin froh, dass es in der grün-schwarzen Regierung in Baden-Württemberg einen großen Konsens über die Ausgestaltung des Startchancen-Programms im Land gab. Wir setzen eigene Schwerpunkte, die auf die Bedürfnisse der Schulen speziell in Baden-Württemberg zugeschnitten sind. Das Land finanziert also nicht nur in gleicher Höhe mit, wir steuern die Umsetzung der Maßnahmen und Angebote für alle Startchancen-Schulen im Sinne der Programmziele vor Ort. Das Land musste zudem die vom Bund gestrichene Förderung für die Sprach-Kitas auffangen. Das haben wir als Koalitionspartner vollumfänglich unterstützt“, betont Sturm, der gemeinsam mit Staatssekretär Schebesta auch dem zweiköpfigen CDU-Verhandlungsteam der letztjährigen Bildungsreform angehörte.
Der Landtagsabgeordnete weiter: „Für die Auswahl der Schulen für das Startchancenprogramm haben wir landesspezifische Faktoren festgelegt, die über die vom Bund beschiedene Mindestanforderung der Benachteiligungsdimensionen `Armut und Migration´ hinaus gehen.
In Baden-Württemberg werden so zusätzlich die Anteile der Kinder und Jugendlichen in Bedarfsgemeinschaften, der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund sowie der Schüler mit weniger als 100 Büchern im Haushalt als Auswahlfaktoren berücksichtigt. Speziell für Grundschulen haben wir außerdem auch die durchschnittliche Kaufkraft und die Anteile der Haushalte ohne Schulabschluss ergänzt. Bei den weiterführenden Schulen fließen die Ergebnisse der Leistungserfassung `Lernstand 5´ mit in die Bewertung ein. Für berufliche Schulen wird die Armutsgefährdungsquote derzeit verfügbar gemacht.“
„Mein Landtagskollege und Staatssekretär Dr. Andre Baumann (GRÜNE) hat der damaligen Kabinettsvorlage im Landtag im Juli 2024 zugestimmt. Sicherlich kann er seine Grünen-Kreissprecherin Sigrid Schüller über die Vorgehensweise bei der politischen Rahmensetzung und Ausgestaltung von Bundes- und Landesprogrammen aufklären“, so Sturm abschließend mit Blick auf die großen Unterschiede in der Umsetzung des Startchancenprogramms durch die einzelnen Bundesländer.
Interessierte können das Umsetzungskonzept für Baden-Württemberg formlos per E-Mail an Andreas.Sturm@cdu.landtag-bw.de anfordern.